Wirtschaftsmediation

Was ist Wirtschaftsmediation?

In der beruflichen Zusammenarbeit können Konflikte oder konfliktträchtige Situationen zwischen Partnern, Kollegen, Führungskräften, Abteilungen, Auftraggebern oder Kunden entstehen. Für diese Situationen ist kennzeichnend, dass die gemeinsame Kommunikation der Beteiligten nicht mehr konstruktiv verläuft, emotional aufgeladen und verzerrt oder reduziert ist, bzw. als vollkommen abgebrochen wahrgenommen wird. Die Streitparteien verhandeln oft ineffektiv und versäumen es, ihre Verhandlungen zielführend zu strukturieren. Einigungschancen werden vertan, weil die Parteien in überzogenen Positionen verharren, irrationale Einigungsvorbehalte nicht überwinden, allein in rechtlichen Ansprüchen denken oder stereotyp um wechselseitige Konzessionen ringen, statt nach innovativen Lösungen zu suchen.

Aus diesem Verhandlungsdilemma zieht die Mediation die Konsequenz, indem sie die Verhandlungen auf der Grundlage eines an der Harvard Law School entwickelten Verhandlungskonzeptes von einem besonders geschulten Mediator moderieren läßt.

Die Mediation ist dabei ein freiwilliges Verfahren, in dem die Beteiligten mit Unterstützung allparteilicher Dritter selbstbestimmt eine interessenorientierte Lösung erarbeiten können. Es handelt sich daher um ein interessen- und lösungsorientiertes Verfahren, welches das zukünftige Zusammenleben, Kommunizieren und Kooperieren unterstützt, die Selbständigkeit der Handelnden betont und ergebnisoffen ist. Mediation läßt sich folglich als optimierte Verhandlung darstellen, bei der der Mediator im weitesten Sinne als Verhandlungscoach die Verhandlungen derart strukturiert, dass zunächst verdeckte Einigungsspielräume aufgedeckt werden. Dieses Konzept liegt allen Mediationsformen (z.B. Wirtschaftsmediation, Familienmediation und Umweltmediation) zugrunde, und dementsprechend ähneln sich die Verfahrensabläufe.

Die Mediation weist generelle Merkmale auf, die sie Verfahren für die Behandlung und Lösung wirtschaftsrechtlicher Konflikte geeignet macht (hierzu auch Eignungskriterien für eine Wirtschaftsmediation). Dies können zunächst Zeit- und Kostenvorteile der Mediation gegenüber gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren sein. Daneben eignet sich die Mediation besonders für Unternehmen und Mitglieder von Führungsetagen in Unternehmen, weil deren unternehmerisches Innovationspotential, Kreativität und Phantasie, in der Mediation zur Konfliktlösung erheblich beitragen können. Umgekehrt können wirtschaftsrechtliche Konflikte Merkmale aufweisen, die die Anwendung von Mediation zur Konfliktbehandlung in Frage stellen oder gar ausschließen. Diese Negativmerkmale im Sinne der Geeignetheit von Mediationen können sowohl aus der Eigenart des Konflikts herrühren als auch bei den am Konflikt beteiligten Personen selbst liegen. Die Parteien ( ggf. auch deren Anwälte) und der Mediator müssen daher im Einzelfall prüfen, inwieweit sich der konkrete wirtschaftsrechtliche Konflikt für eine Mediation eignet.

Zudem können die über die rechtlichen Ansprüche hinausgehenden Interessen der Parteien berücksichtigt werden. Die Mediation bewirkt im Idealfall nicht nur die Beendigung des Konflikts, sondern ist Ausgangspunkt einer neuen oder erweiterten Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien.

Analysiert man vor Gericht geschlossene Vergleiche, die regelmäßig in einem Kompromiss zwischen den ursprünglichen Extremforderungen bestehen, und Mediationsvergleiche, so stellt man fest, dass der gerichtliche Vergleich eher einer Minimallösung entspricht, während Mediationsvergleiche die Interessen der Beteiligten deutlich umfassender berücksichtigen und Regelungen enthalten, die mit dem ursprünglichen Konflikt scheinbar nichts zu tun haben. Diese Einbeziehung dieser außerhalb des Konflikts stehenden Verhandlungsthemen ermöglicht in hohem Maße die erstrebten “Win-Win”-Lösungen.

Weiterführende Links zur Mediation finden Sie hier.

Der Ablauf einer Mediation

Die Mediation kennt als flexibles und anpassbares Verfahren keinen starren Aufbau. Im Grundsatz lassen sich gleichwohl fünf Phasen unterscheiden:

Eröffnung und Rahmenvereinbarung
Phase I legt mit der Herstellung einer konstruktiven Arbeitsatmosphäre den Grundstein für die weitere Zusammenarbeit. Sie beinhaltet die Erklärung und Dokumentation der Charakteristika des Mediationsverfahrens sowie dessen Regeln durch den Mediator und ggf. die Unterzeichnung einer Mediationsvereinbarung.

Bestandsaufnahme
In dieser Phase stellen die Parteien ihre Sichtweisen des Konflikts dar, aus deren Zusammenfassung der Mediator ein gemeinsames Verständnis der zu behandelnden Punkte in Form einer Themensammlung entwickelt.

Bearbeitung der Konfliktfelder
Als Kernstück der Mediation dient Phase III der sog. Konflikterhellung und Interessenerarbeitung. Hierbei werden die ggf. starren Positionen der Parteien verlassen und die für die Parteien im Einzelnen relevanten Interessen systematisch erforscht. Die Offenlegung der Beweggründe intensiviert das gegenseitige Verständnis.

Lösungsoptionen und deren Bewertung
Diese zweistufig verlaufende Phase beginnt mit der Generierung von Lösungsoptionen auf der Grundlage der zuvor gesammelten Interessen im Rahmen eines Brainstorming. Im zweiten Teil der Phase IV werden die so gesammelten Lösungsansätze bewertet und zu einem Lösungspaket weiter entwickelt.

Abschluss
Phase V widmet sich der präzisen Definition der in Phase IV gefundenen Einigung, der rechtlichen Gestaltung in Form einer Vereinbarung sowie der Planung der Implementierung und Nachhaltigkeit der erarbeiteten Ergebnisse. Das Lösungspaket wird als Resultat (schriftlich) ausformuliert und angenommen und gegebenenfalls unterzeichnet.

Eignungskriterien für die Wirtschaftsmediation

Für die Beurteilung der Frage, ob sich ein Wirtschaftskonflikt für eine Mediation eignet oder nicht, kommen die nachfolgenden Eignungs- und Ausschlusskriterien in Betracht:

1. Aufwand der Konfliktbehandlung
Ein Vorteil von Mediation in wirtschaftsrechtlichen Konflikten mit zumeist sehr hohen Streitwerten ist die relative Kostengünstigkeit und der geringe Zeitaufwand gegenüber gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren.

2. Interessenbezogenheit und Komplexität
Hinter den meisten wirtschaftlichen Konflikten stecken unternehmerische Ziele und Fragestellungen, die ein Richter bei seiner Entscheidung nicht einmal berücksichtigen, geschweige denn in den Vordergrund rücken darf. Gerichtliche Verfahren werden daher der Komplexität eines wirtschaftsrechtlichen Konflikts häufig nicht gerecht. Außerhalb der zur Entscheidung an das Gericht delegierten Rechtsfragen stehende wirtschaftliche Belange und Interessen der Parteien bleiben zudem meist unberücksichtigt.

3. Rechtsunsicherheit
“Auf hoher See und vor Gericht befindet man sich in Gottes Hand.” – Der Ausgang eines Zivilprozesses läßt sich meist nicht vorhersagen. In der Mediation behalten die Parteien dagegen die Ergebnisherrschaft. Nur Verpflichtungen, denen sie ausdrücklich zustimmen, fließen in den Mediationsvergleich ein. Zudem zeigen Untersuchungen, dass Parteien z.B. aufgrund der Einholung von Privatgutachten ihre Prozesschancen meist zu optimistisch einschätzen. Mediation in wirtschaftsrechtlichen Konflikten dient auch dazu, Parteien vor Schaden infolge übeschätzter Erfolgsaussichten zu bewahren.

4. Bedeutung der Parteibeziehung
Auch im Wirtschaftsleben sind die Konfliktparteien oft nicht nur Konkurrenten, sondern langfristig auf Kooperation angewiesen. Die Parteibeziehung in der Wirtschaftsmediation ist vor allem dann wichtig, wenn emotionale Störungen zu irrationalen wirtschaftlichen Entscheidungen führen. Der nicht polarisierende Charakter der Mediation gibt den Parteien die Chance, ihre Parteibeziehung zu erhalten bzw. zu verbessern.

5. Fachkunde und Verfügbarkeit des Mediators
Streitparteien haben keinen Einfluss auf die Wahl des Richters, der über ihren Konflikt entscheidet. Den Mediator können sie dagegen nach Fachkunde, zeitlicher Verfügbarkeit und allgemeinem Ansehen frei auswählen.

6. Vertraulichkeit
Viele Streitparteien meiden die öffentliche Aufmerksamkeit. Gesellschaftliche Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern können ebenso wie konzerninterne Schadensereignisse im Falle ihres Bekanntwerdens zu einem Reputationsverlust und damit zu wirtschaftlichen Nachteilen führen. Dies gilt gleichermaßen bei Konflikten zwischen Unternehmen. Oft haben Parteien des Konflikts auch ein starkes Interesse daran, dass Betriebsgeheimnisse und wirtschaftliche Daten vertraulich bleiben. Die Mediation ist als vertrauliches Verfahren konzipiert, das hinter verschlossenen Türen stattfindet. Daher eignet sich dieses Verfahren besonders für wirtschaftliche Konflikte.

7. Risiken
Die Einhaltung des Vertraulichkeitsgrundsatzes ist der Mediation insoweit immanent, als jede Partei ein Interesse daran hat, dass der andere Mediant Verschwiegenheit bewahrt und sich daher auch ohne rechtlichen Druck daran hält. Gleichwohl ist durch vertragliche Vereinbarungen nicht endgültig zu gewährleisten, dass diese zur Verweigerung des Zeugnisses in einem späteren Gerichtsverfahren berechtigen. EIn Mediationsverfahren kann allerdings nur denn erfolgreich verlaufen, wenn die Medianten im Laufe des Verfahrens ihre Interessen offen legen. Für die Wirtschaftsmediation können hierbei bezüglich dieser Absolutheit der Interessenoffenlegung im Einzelfall Abstriche gemacht werden. Auch wenn die Parteien einiges für sich behalten und anderes nur dem Mediator in Einzelgesprächen mitteilen, kommt es oft zu einer von beiden Seiten akzeptierten Einigung.

8. Ausschlußkriterien
8.1. Juristischer Präzedenzfall (grundsätzliche Klärung einer sich immer wieder stellenden Rechtsfrage)
8.2. Kostengesichtspunkte (Abwägung Gerichts-/Anwaltskosten ggü. Kosten der Mediation)
8.3. geringe Einigungschancen (bei fehlendem Einigungswillen der Parteien oder unmöglicher sachlicher Einigung)
8.4. Eigenart des Konflikts (objektiv(!) gute Chance im Rechtsstreit, Streit über Wirksamkeit von AGBs, Öffentlichkeitswirksamkeit erwünscht, z.B. bei Reputationswiederherstellung)
8.5. Mangelnde Entscheidungskompetenz (Verhandlung mit Entscheidungsträgern)
8.6. Fehlende Mediationsfähigkeit (mangelnde Kommunikationsfähigkeit, Sozialkompetenz, Einfühlungsvermögen)

Kostendämpfung durch Mediation

Mediationsverfahren sparen in der Regel Zeit und Geld. Einerseits vermeiden sie die offenen und verdeckten Kosten, die durch ungelöste innerbetriebliche und zwischenbetriebliche Konflikte entstehen. Zum anderen sind Mediationsverfahren nicht so langwierig wie Gerichtsverfahren. Häufig legt Mediation hierbei den Grundstein für eine nachhaltig stimmige Geschäftsbeziehung, so dass Reibungspunkte zukünftig offen angesprochen und Gerichtsprozesse vermieden werden können.

Im Zivilprozess trägt die unterliegende Partei alle Gerichts- und Anwaltskosten, auch die der anderen Partei. Entsprechend groß ist der Aufwand, den die Parteien betreiben, um ihr Verlustrisiko zu minimieren. Ein Rechtstreit löst zudem nicht nur Gerichts- und Anwaltskosten aus; er blockiert in den beteiligten Unternehmen vielfältige Ressourcen und menschliche Energien nicht selten über Jahre hinweg. Mit dem Einsatz von Mediation ist dieses wertvolle Potential schneller freigesetzt und im Unternehmen wieder verfügbar. Die Vertraulichkeit der Mediation verhindert unkalkulierbare Folgekosten und Imageschäden.

Die Kosten für ein Mediationsverfahren bleiben übersichtlich, da eine für alle Seiten akzeptable Lösung meist nach wenigen Terminen erzielt wird. Die Beteiligten legen die Kostenverteilung gemeinsam fest. In der Regel trägt jeder Konfliktbeteiligte die Kosten seines Anwalts und die anteiligen Kosten des Mediators, der auf Stundenbasis abrechnet. Der Stundensatz eines Mediators bewegt sich zwischen 150 und 350 Euro zuzüglich gesetzlicher USt und Auslagen.

Qualität der Mediation

Unsere Arbeit ist im hohen Maße von der Persönlichkeit und dem Wissen unserer Mediatoren geprägt. Daneben stellen wir uns aber auch “messbaren” Anforderungen. Dazu zählt in der Wirtschaftsmediation die Selbstverpflichtung nach dem Code of Conduct der Kommission der EU.Um die Qualität unserer Mediationsverfahren zu sichern, verpflichten wir uns dem European Code of Conduct for Mediators vom 02.07.2004, initiiert von der EU-Kommission. Dieser Verhaltenskodex stellt einen Katalog von Prinzipien auf europäischer Ebene auf, denen sich Mediatoren freiwillig anschließen können. Unter anderem beinhaltet das Regelwerk, dass

  • vollkommene Unparteilichkeit der Mediatoren gewährleistet ist
  • der Mediator alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass eine einvernehmliche Einigung der Parteien erzielt wird
  • Mediationsvereinbarungen von den Parteien eingehalten werden
  • alle Parteien in angemessener Weise in das Verfahren eingebunden sind
  • die Vertraulichkeit aller Informationen aus dem Verfahren gewahrt ist.

Vorteile der Mediation

Die Mediation als freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung versucht unter Hinzuziehung des allparteilichen Dritten (Mediator), selbstbestimmte und von allen Beteiligten akzeptierte Problemlösungen zu erarbeiten. Im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren oder Schlichtungen liegt das Ergebnis der Mediationssitzungen allein in den Händen der beteiligten Parteien.

Mediation wird heute in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen angewandt, in denen selbstverantwortliche Bürger, auf ihre eigene Kraft zur Lösung von Konflikten vertrauend, Konflikte beizulegen versuchen. Das kooperative Grundelement der Mediation fördert hierbei die Bemühungen um friedliche und produktive Formen des Umgangs miteinander.

Mediation eröffnet zudem einen interessenorientierten und zukunftsweisenden Weg aus konfliktären Situationen. Wo das Recht häufig nur schematische Antworten kennt, finden im Rahmen einer Mediation die Konfliktparteien häufig eine individuelle, differenzierte Lösung für ihr spezifisches Problem.

Mediationsverfahren sparen in der Regel Zeit und Geld. Einerseits vermeiden sie die offenen und verdeckten Kosten, die durch ungelöste innerbetriebliche und zwischenbetriebliche Konflikte entstehen. Zum anderen sind Mediationsverfahren nicht so langwierig wie Gerichtsverfahren. Häufig legt Mediation hierbei den Grundstein für eine nachhaltig stimmige Geschäftsbeziehung, so dass Reibungspunkte zukünftig offen angesprochen und Gerichtsprozesse vermieden werden können.

Links zur Mediation

Unter den nachfolgenden Homepages finde Sie weitere Informationen zum Thema Mediation. Für etwaige weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung (Kontakt).

QR-Wirtschaftsmediation
Homepage der Wirtschaftsmediatoren Dr. Astrid Riedel und Dipl.-Kfm. Thomas Queck

Deutsche Stiftung Mediation
Die Seite informiert umfassend über Mediation und die Arbeit der Stiftung.

American Arbitration Association (AAA)
Sehr umfassende Informationen zu verschiedenen Formen der alternativen Konfliktlösung (alternative Konfliktlösung – ADR).

Bundesverband Mediation e.V. (BM)
Zusammenschluss von Mediatoren aus unterschiedlichen Bereichen der Mediation. Regionalgruppen für Mediatoren.

Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt BMWA
Zusammenschluss von Wirtschaftsmediatoren.

Mediate.com
Viele interessante Artikel zum Thema Mediation und Konfliktlösung.

Nürnberger Gesellschaft für Mediation
Zusammenschluss von Mediatoren aus dem Nürberger Raum. Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Themenbereichen.

Symposion Publishing
Informative Texte rund um das Thema Mediation.

The Programme on Negotiation at Harvard Law School
Forschungen zum Thema Verhandeln und Konfliktlösung. Der Ausgangspunkt vieler Entwicklungen im Bereich.

Kontakt

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