Was ist Wirtschaftsmediation?
In der beruflichen Zusammenarbeit können Konflikte oder konfliktträchtige Situationen zwischen Partnern, Kollegen, Führungskräften, Abteilungen, Auftraggebern oder Kunden entstehen. Für diese Situationen ist kennzeichnend, dass die gemeinsame Kommunikation der Beteiligten nicht mehr konstruktiv verläuft, emotional aufgeladen und verzerrt oder reduziert ist, bzw. als vollkommen abgebrochen wahrgenommen wird. Die Streitparteien verhandeln oft ineffektiv und versäumen es, ihre Verhandlungen zielführend zu strukturieren. Einigungschancen werden vertan, weil die Parteien in überzogenen Positionen verharren, irrationale Einigungsvorbehalte nicht überwinden, allein in rechtlichen Ansprüchen denken oder stereotyp um wechselseitige Konzessionen ringen, statt nach innovativen Lösungen zu suchen.
Aus diesem Verhandlungsdilemma zieht die Mediation die Konsequenz, indem sie die Verhandlungen auf der Grundlage eines an der Harvard Law School entwickelten Verhandlungskonzeptes von einem besonders geschulten Mediator moderieren läßt.
Die Mediation ist dabei ein freiwilliges Verfahren, in dem die Beteiligten mit Unterstützung allparteilicher Dritter selbstbestimmt eine interessenorientierte Lösung erarbeiten können. Es handelt sich daher um ein interessen- und lösungsorientiertes Verfahren, welches das zukünftige Zusammenleben, Kommunizieren und Kooperieren unterstützt, die Selbständigkeit der Handelnden betont und ergebnisoffen ist. Mediation läßt sich folglich als optimierte Verhandlung darstellen, bei der der Mediator im weitesten Sinne als Verhandlungscoach die Verhandlungen derart strukturiert, dass zunächst verdeckte Einigungsspielräume aufgedeckt werden. Dieses Konzept liegt allen Mediationsformen (z.B. Wirtschaftsmediation, Familienmediation und Umweltmediation) zugrunde, und dementsprechend ähneln sich die Verfahrensabläufe.
Die Mediation weist generelle Merkmale auf, die sie Verfahren für die Behandlung und Lösung wirtschaftsrechtlicher Konflikte geeignet macht (hierzu auch Eignungskriterien für eine Wirtschaftsmediation). Dies können zunächst Zeit- und Kostenvorteile der Mediation gegenüber gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren sein. Daneben eignet sich die Mediation besonders für Unternehmen und Mitglieder von Führungsetagen in Unternehmen, weil deren unternehmerisches Innovationspotential, Kreativität und Phantasie, in der Mediation zur Konfliktlösung erheblich beitragen können. Umgekehrt können wirtschaftsrechtliche Konflikte Merkmale aufweisen, die die Anwendung von Mediation zur Konfliktbehandlung in Frage stellen oder gar ausschließen. Diese Negativmerkmale im Sinne der Geeignetheit von Mediationen können sowohl aus der Eigenart des Konflikts herrühren als auch bei den am Konflikt beteiligten Personen selbst liegen. Die Parteien ( ggf. auch deren Anwälte) und der Mediator müssen daher im Einzelfall prüfen, inwieweit sich der konkrete wirtschaftsrechtliche Konflikt für eine Mediation eignet.
Zudem können die über die rechtlichen Ansprüche hinausgehenden Interessen der Parteien berücksichtigt werden. Die Mediation bewirkt im Idealfall nicht nur die Beendigung des Konflikts, sondern ist Ausgangspunkt einer neuen oder erweiterten Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien.
Analysiert man vor Gericht geschlossene Vergleiche, die regelmäßig in einem Kompromiss zwischen den ursprünglichen Extremforderungen bestehen, und Mediationsvergleiche, so stellt man fest, dass der gerichtliche Vergleich eher einer Minimallösung entspricht, während Mediationsvergleiche die Interessen der Beteiligten deutlich umfassender berücksichtigen und Regelungen enthalten, die mit dem ursprünglichen Konflikt scheinbar nichts zu tun haben. Diese Einbeziehung dieser außerhalb des Konflikts stehenden Verhandlungsthemen ermöglicht in hohem Maße die erstrebten “Win-Win”-Lösungen.
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